Brandschutz & Co.

Schwerpunkte

Brandschutzfachplanung
Schallschutz
Energieeffizienz (Wärmeschutz)
SCHWERPUNKT

Brandschutzfachplanung

Brandschutz wird für private wie gewerbliche Bauherren ein immer wichtigeres Thema. Wir widmen uns diesem Thema daher seit Jahren mit besonderem Engagement und haben zahlreiche Seminare und Fortbildungen besucht und uns als Brandschutz-Sachverständige zertifizieren. Dabei geht es nicht darum, im Nachhinein Brandursachen zu untersuchen, sondern Gefahren durch Feuer und Rauch und mögliche Folgen von vornherein zu minimieren.

Das primäre Schutzziel für das Gebäude ist die Sicherung von Leib und Leben der Nutzer und Nachbarn des Gebäudes. In der niedersächsischen Bauordnung heißt es dazu:

Zur Erreichung dieses Schutzzieles sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Schaffung von Möglichkeiten zur effektiven Selbstrettung der Personen im Gebäude. Weiteres zentrales Ziel ist das Verhindern des Übergreifens eines Brandes auf andere Gebäude bzw. Gebäudeteile, sowie das Erzielen wirksamer und sicherer Löscharbeiten durch die Feuerwehr.

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Insbesondere dürfen Leben, Gesundheit sowie die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere nicht bedroht werden. Unzumutbare Belästigungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen dürfen nicht entstehen.

Bauliche Anlagen müssen so errichtet, geändert und instandgehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.

Unter Brandschutz verstehen wir im Sinn der NBauO alle Maßnahmen, die der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Da Brandschutz eine wachsende Bedeutung für die Bauwirtschaft hat, haben sich die Ingenieure Werner und Axel Tietge schon vor Jahren als Brandschutz-Sachverständige ausbilden und zertifizieren lassen.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Teilbereiche

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz


Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich ist dies in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem das Brandverhalten von Baustoffen berücksichtigen

  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
  • Fluchtwegplanung
  • aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen

Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.

SCHWERPUNKT

Schallschutz

Für Gesundheit und Wohlbefinden der Nutzer ist der Schallschutz in Gebäuden ein wichtiger Faktor. Denn aus Schall wird Lärm, wenn die Belästigung durch Geräusche von außen oder aus angrenzenden Wohn- und Arbeitsbereichen als störend empfunden wird. Umfragen haben ergeben, dass Eigentümer von Wohnimmobilien dem Schallschutz neben dem Brandschutz höchste Priorität einräumen.

Wir haben bei zahlreichen Projekten in den vergangenen Jahren Schallschutzkonzepte entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Diplom-Ingenieur axel Tietge: "Dass Lärm nicht nur störend ist, sondern auch krank machen kann, ist hinlänglich bekannt. Um Lärm sowohl aus dem Haus als auch vom Arbeitsplatz fern zu halten, bedarf es sowohl beim Bauen im Bestand als auch beim Neubau der kontrollierten Ausführung einer sicheren Planung." 

Hinzu kommt: Das fortgeschrittene Alter der geltenden Normen im Bereich Schallschutz, Entscheidungen verschiedener Gerichte und eine erhöhte Anspruchshaltung der Nutzer haben Grauzonen entstehen lassen, die zunehmend einer fachkundigen Beratung und Begleitung bedürfen. Daher: Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gern!

SCHWERPUNKT

Energieeffizienz (Wärmeschutz)

Energieausweise sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Tietge Beratende Ingenieure hat seit Inkrafttreten dieser Verordnung für zahlreiche private wie gewerbliche Immobilienbesitzer rechtssichere Energieausweise schnell und günstig erstellt. "Der Gesetzgeber hat verfügt, dass nur qualifizierte Berufsträger Energieausweise ausstellen dürfen", sagt Diplom-Ingenieur Axel Tietge. "Im Sinne unserer Kunden und Bauherren haben wir daher eine schnelle und kostengünstige Vorgehensweise entwickelt, bei der wir unseren Kunden einen Großteil des sonst oft unvermeidlichen Papierkriegs abnehmen können."

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

  • Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
  • Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.