Energieeffizienz

Schwerpunkte

Beratung
Energieausweise
SCHWERPUNKT

Beratung

Wir beschäftigen uns seit mehr als 30 Jahren mit Wärmeschutz und Energieeffizienz. Diese Erfahrung ist heute wertvoller denn je. Schließlich spielt die Energieeffizienz von Gebäuden sowie der Schutz vor sommerlicher Hitze und vor winterlicher Kälte eine immer größere Rolle – und das nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht.

Unsere Ingenieure beraten Bauherren gleichermaßen bei Neubauprojekten wie bei (energetischen) Sanierungen. Wir bantworten Fragen rund um das Dämmen mit Naturbaustoffen (Holzfaser), zu Innendämmungen und stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Dämmungen an. Wir halten es für wichtig zu wissen, ob sich eine Dämmmaßnahme auch rechnet – oder nur gut fürs eigene Gewissen ist.

Dieses Know-how ist im Wohnbau ebenso gefragt wie bei Verwaltungsgebäuden der öffentlichen Hand oder im Industrie- und Objektbau. Denn gerade für große Objekte lohnt sich eine konsequente Nutzung moderner Technologie.

SCHWERPUNKT

Energieausweise

Energieausweise sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Tietge Beratende Ingenieure hat seit Inkrafttreten dieser Verordnung für zahlreiche private wie gewerbliche Immobilienbesitzer rechtssichere Energieausweise schnell und günstig erstellt. "Der Gesetzgeber hat verfügt, dass nur qualifizierte Berufsträger Energieausweise ausstellen dürfen", sagt Diplom-Ingenieur Axel Tietge. "Im Sinne unserer Kunden und Bauherren haben wir daher eine schnelle und kostengünstige Vorgehensweise entwickelt, bei der wir unseren Kunden einen Großteil des sonst oft unvermeidlichen Papierkriegs abnehmen können."

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

  • Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
  • Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.